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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Buchungsinformationen und Hinweise
für Auftritte von Pila Accendi

Angebot + Vertrag

Dauer der Show

Anmeldung + Genehmigung

Versicherung

Sicherheit

Bühnenanforderungen

Walkact / Feuerwagen

Technik

Anreise

Vorbereitung

GEMA

Storno + Ausfall

Wetter

Gage / Bezahlung

Schlussanmerkung

 

ANGEBOT / VERTRAG

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Darbietung unserer Feuershow.
Dies erfolgt im Regelfall zunächst unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Feuerkünstler.
Auf Wunsch prüfen wir das gerne im Rahmen eines konkreten Angebots.
Wenn jedoch zwischen Angebotsabgabe und Buchungszeitpunkt ein längerer Zeitrum liegt können wir jedoch nicht immer garantieren, dass alle teilnehmenden Künstler für die Vertragserstellung noch buchbar sind.

Für Ihre Planungssicherheit bieten wir die kostenfreie Option auf den gewünschten Termin an. Dazu benötigen wir die Angaben zu Ihrer Veranstaltung sowie eine E-Mail - Adresse, unter der wir Sie ggf zeitnah erreichen können. Sie gehen damit noch keine Verpflichtungen ein.
Sollten wir für den gewünschten Termin noch eine weitere Anfrage erhalten, informieren wir Sie umgehend und benötigen in diesem Fall von Ihnen eine konkrete Zu- bzw. Absage. Erhalten wir innerhalb von 3 Werktagen nach unserer Benachrichtigung keine Reaktion werten wir dies als Freigabe des optionierten Termins.

Mit Abschluss eines Engagement - Vertrags wird die Buchung der gewünschten Show verbindlich. Der Abschluss des Vertrags kann schriftlich auf dem Papier oder per E-Mail erfolgen. Hierbei werden Ort, Datum, Showvariante, Dauer und Umfang der Show sowie Gage und Auslagenersatz für Versicherung usw. festgelegt.

Da es sich um eine künstlerische Darbietung handelt, die sich in ihrer Form über längere Zeit auch weiterentwickelt, sind kleine Änderungen möglich. Diese Änderungen verändern die Show jedoch nicht in ihrem Charakter oder ihrem Wert sondern sind ausschliesslich gedacht um sie in Performance und Qualität zu verbessern.

Beide Parteien verpflichten sich mit Abschluss des Vertrags, sich nach besten Möglichkeiten für die erfolgreiche Aufführung der Feuershow zu einzusetzen.

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DAUER DER SHOW

Unterschiedliche Darbietungszeiten zwischen 3 und 30 Minuten sind möglich.
Das Intro
Im Regelfall kommt fast immer unser bewährtes 3.30 Minuten Intro dazu, das mit spannungs-aufbauender Musik für die gleich folgende Show Aufmerksamkeit weckt bzw Gästen und Zuschauern die Möglichkeit bietet vom Inneren einer Location nach draussen zu gelangen. Dort werden sie bereits mit Fackeln und Feuerschalen empfangen - ansonsten passiert noch nichts.
Hochzeits-Feuershow
Unsere Hochzeits-Feuershows gehen über 18 Minuten (Soloshow) oder 26 Minuten (2er-Show) und beinhalten ebenfalls das Intro, die es dem Brautpaar und den Gästen entspannt ermöglichen nach draussen zu kommen. Das Finale beinhaltet 5 Minuten für unser grosses, brennendes Herz.
Walkact
Auftritte jeweils zwischen 15 und 20 Minuten pro Ort.
Max. 3 Auftritte pro Abend
hierbei max. 1 Auftritt pro Stunde, zu beachten sind ggf. die zusätzlich benötigten Zeiten für Ortswechsel.
Indoor
Indoor-Auftritte präsentieren wir in einer straffen, temporeichen und abwechslungsreichen Show und empfehlen max. 9 - 10 Minuten Länge - insbesondere auch um die Geruchsbelästigung des Publikums klein zu halten.
Variationen
Unterschiedliche Kostümvarinten mit unterschiedlicher Musikauswahl und Weiterentwicklung unserer Auftrittsmusik können zu geringfügigen Abweichungen der Auftrittszeit führen.
Individuell
Bei einem minutiös geplanten Ablauf einer Veranstaltung garantieren wir die Einhaltung des genauen Zeitplans nach den vereinbarten Vorgaben.

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ANMELDUNG / GENEHMIGUNG

Wichtigste Grundlage ist die Zustimmung des Besitzers / Pächters der Location, an der die Feuershow stattfinden soll.

Wir empfehlen am Tag oder einen Tag vor der Veranstaltung die örtliche Feuerwache über das Stattfinden einer Feuershow zu informieren, damit - falls Aussenstehende auf Grund eines Feuerscheins die Feuerwehr alarmieren, kein Alarm und das Ausrücken der Feuerwehr ausgelöst wird. Hinterlassen Sie dort für Rückfragen eine Telefonnummer, unter der jemand am Veranstaltungsabend zu erreichen ist.

Diese unbürokratische Praxis hat sich bereits bei unzähligen Veranstaltungen bewährt - sprechen Sie das ggf. auch nochmal mit dem Besitzer / Pächter ab - teils bestehen bereits Erfahrungen mit der besten Vorgehensweise.

Wenn die Feuershow in unmittelbarer Nähe zu denkmalgeschützten Gebäuden o.ä. stattfinden soll raten wir unbedingt dazu, die Feuershow mit entsprechend zeitlichem Vorlauf behördlich anzumelden. Hier helfen Ihnen im Regelfall das Ordnungsamt und ggf. der Kreisbrandmeister des zuständigen Landratsamts weiter.

Wir haben immer wieder versucht, ein allgemein gültiges Merkblatt für Genehmigung und Feuersicherheit für unsere Veranstalter zu erstellen. Da jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedliche Bestimmungen ihre Gültigkeit haben, ist das leider nicht möglich.
Von der häufigsten Praktik, der einfachen telefonischen Information der Feuerwehr, bis zur schriftlichen Genehmigungseinholung der Show bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung und der Bereitstellung eines Löschzuges der Feuerwehr am Auftrittsort haben wir schon alles erlebt ! Bitte wenden Sie sich deshalb im Zweifelsfall bei Fragen an den Kreisbrandmeister des zuständigen Landratsamts.

Gerne stehen wir Ihnen beim Thema mit Rat und Tat zur Seite.

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VERSICHERUNG

Bei grösseren Veranstaltung erfolgt die Versicherung im Regelfall durch den Veranstalter.

Sollte seitens des Veranstalters keine Versicherung bestehen, hat Pila Accendi eine Haftpflichtversicherung, die für evt Sachschäden bis 1 Mio Euro sowie bei Personenschäden unbegrenzt eintritt.

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SICHERHEIT

Der vereinbarte Bühnen- / Auftrittsbereich muss in vollem Umfang für unseren Auftritt verfügbar sein. Es dürfen keine Beleuchtungs- oder Dekorationsgegenstände (insbesondere leicht entflammbare) in den Auftrittsbereich ragen. Rauchmelder und Sensoren für Sprinkleranlagen müssen im Aktionsfeld bei Indoorauftritten deaktiviert werden !

Während der Show darf kein Publikum die Showfläche betreten oder überqueren.

Deswegen unsere Bitte: Checken Sie sorgfältig die Rahmenbedingungen, die uns zum Auftrittszeitpunkt erwarten werden! Treffen wir zum Auftrittszeitpunkt die Gegebenheiten anders als vorgegeben bzw. vereinbart an und bestehen daraufhin Zweifel an der Sicherheit des Publikums und der Akteure während der Show, behalten wir uns vor, den Auftritt aus Sicherheitsgründen anzupassen oder ganz abzusagen. Wir dienen dann ausschliesslich der Sicherheit, die wir der Professionalität und Seriösität Ihrer Veranstaltung und unserer Gruppe schuldig sind. Sie werden verstehen, dass in solchem Falle (der zum Glück bisher noch nie eintrat) Gage und Auslagenersatz trotzdem fällig werden!

Geeignete Lösch-Utensilien wie Löschdecken / Wassereimer / Schaum-Feuerlöscher sowie CO2 Löscher gehören zu unserer Grundausstattung.
Durch meine Tätigkeit als Sachkundiger für mobile Feuerlöschgeräte und Betreuer des Löschplatzes für Realbrand-Ausbildungen bei MINIMAX Mobile Services in Bad Urach wissen wir auch, wie im Ernstfall ein Entstehungsbrand zu löschen ist.

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BÜHNENANFORDERUNGEN

Wir benötigen für unsere Shows eine Raumhöhe / lichte Höhe von mindestens 3,50 Meter , bei Einsatz des Feuerwagens 12 Meter.
Platzbedarf je nach Anzahl der Akteure und nach Absprache, zur Orientierung:

1 - 2 Akteure: Fläche mindestens 6 Meter breit, 4 Meter tief
3 oder mehr Akteure: nach Absprache, Platzbedarf mindestens 8 x 6 Meter.
Walkact mit Feuerwagen: ca 50qm

Bitte beachten Sie für Ihre Planung bei Auftritten ohne Tribünen/Zuschauerplätze, z.B. Stadtfest/Late Night Shopping:
Zusätzlich zur Auftrittsfläche sollte ein Ring aus Zuschauern von nochmals mindestens 5 Meter Platz um die Auftrittsfläche eingeplant werden.

Ausstattung der Bühne / des Auftrittsortes mit schwer entflammbarem Material (B1 / EN ISO 9239-1 ), was bei Bühnen öffentlicher Veranstaltungsorte Vorschrift ist.

Trotzdem wir unser Equipment vor dem Auftritt entsprechend präparieren lassen sich einige verspritzte Tropfen Lampenöl nicht vermeiden. Dadurch werden zwar keine bleibenden Flecken und Schäden an Boden oder Einrichtung verursacht, jedoch ist das bei der Bühnenplanung wichtig, falls sich z.B. Instrumente einer Band noch im Umfeld befinden sollten. Ebenfalls zu beachten ist die damit verbundene Rutschgefahr auf dem Boden und so sollte z.B. eine Bühnen- / Tanzfläche nach dem Auftritt überprüft und ggf. kurz gereinigt werden. Bei der Einbindung von Pila Accendi in den Programmablauf Ihrer Veranstaltung bedenken Sie bitte auch, dass ein direkt nachfolgender Programmpunkt nicht zwingend auf rutschfesten Boden angewiesen sein sollte. (Beispiele: Stelzenläufer, Einradfahrer, Degenfechter, Turniertänzer )

Indoor zu beachten: Obwohl wir bei den Auftritten geruchsloses Lampenöl verwenden, entwickelt sich im Laufe der Feuershow ein leicht beissender Brandgeruch, jedoch keine giftigen Gase. Die Konzentration in grösseren Räumen (wie wir sie für unsere Auftritte benötigen) führt zu keiner nennenswerten Belästigung des Publikums. Gute Belüftung während und nach dem Auftritt sind jedoch empfehlenswert.
Das Lampenöl kann erst ab einer Temperatur von ca. 65 Grad entzündet werden, brennt unter 220 Grad nicht selbstständig sondern nur an einem Docht, wie z.B. Fackelband.
Es kann also während der Show keine brennende Flüssigkeit auf Publikum oder Einrichtung spritzen. Verpuffungen oder gar Explosionen können nicht stattfinden, da wir nie auch nur einen kleinen Bruchteil des Lampenöls zum Einsatz bringen um rein rechnerisch die kritische Explosionsgrenze erreichen zu können.

Für grosse Feuereffekte verwenden wir Lycopodium (Bärlappsporen). Dabei können am Auftrittsort Spuren von unverbranntem Lyco zurückbleiben. Diese Reste sind jedoch vollkommen ungefährlich, nur brennbar in grösseren Mengen in zerstäubter Form, sowie ungiftig ( wird in einigen Ländern sogar gegessen )

Desweiteren: Umkleidemöglichkeit nach Absprache.

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Walkact / Feuerwagen

Bei der Planung der Auftrittsorte und der Strecke, die wir dazwischen zurücklegen müssen bedenken sie bitte: Der ca. 400Kg schwere Feuerwagen wird von uns von Hand geschoben und gezogen.
Unser Wagen benötigt eine Durchfahrtbreite von mindestens 1,70 Metern, Treppen können nicht befahren werden.
Stark befahrene, am Veranstaltungstag nicht abgesperrte Strassen sollten von der Route ausgelassen werden.
Auch kommen wir in einer Fussgängerzone bei regem Betrieb nur recht langsam voran. Rechnen Sie deswegen bitte die doppelte Zeit für den Weg, als Sie "normal" zu Fuss benötigen. Erwägen Sie bitte ggf. Ausweichstrecken bei neuralgischen Engpässen, denn zwischen dicht gedrängten Menschentrauben verschiedener Kneipen mit Aussenauschank ist mit dem Wagen ein Durchkommen teils sehr mühsam und langwierig. Auch werden wir häufig von neugierigen Passanten angesprochen, worauf wir auch gerne die kurze Möglichkeit nutzen möchten um zu antworten / zu agieren.

Beispiel: Bei verschiedenen Plätzen, die ca 10 Fussminuten voneinander entfernt sind, sollten
20 Minuten Show, 20 Minuten Weg und 20 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit bis zur nächsten Show als absolutes Minimum gerechnet werden = 1 Show pro Stunde

Bei Auftritten ohne Trommler benötigen wir für unsere Musikanlage an den Auftrittsorten einen "normalen" 220 Volt Stromanschluss in max. 30 Metern Umkreis, falls das nicht möglich ist, informieren Sie uns bitte, damit wir einen Stromgenerator einplanen.

Routinierte Veranstalter wissen das, doch aus unseren Erfahrungen doch nochmals eine Bitte: Sprechen Sie mit anderen Darstellern und Künstlern auf dieser Veranstaltung den Zeitplan ab, so dass Musiker für uns zum geplanten Zeitpunkt eine Pause einlegen, denn parallel zu einer Band zu spielen bedeutet für niemanden einen Hörgenuss. Wir wollen uns damit keinen Vorrang schaffen, sondern lediglich das Mögliche tun, um die Running Order einhalten zu können. ( Wir beginnen in aller Regel auf die Minute genau.) Ein verzögerter Auftritt zieht u.U. am nächsten Platz eine Kollision mit anderen Künstlern nach sich - mit weiterer Verspätung, was am Ende den Ausfall von 1 oder sogar 2 Performances nach sich ziehen kann. Das fällt in diesen Fällen nicht in unsere Verantwortung und darf im Zweifelsfall keinen Einfluss auf unsere Gage haben.

Bei den mobilen Feuershows sind die Voraussetzungen an den festgelegten Spielorten nicht immer so, wie sie sich in der Vorabbesprechung oder u.U. einem Ortstermin in den Tagen zuvor dargestellt haben: Da lädt ein Caterer oder Getränkelieferant gerade auf der Freifläche, die für unsere Show gedacht war seinen LKW ab, ein besonders kreativer Autofahrer hat den Ort als Parkplatz auserkoren, eine Baufirma hat einen Schuttcontainer bereits für die Arbeiten in der kommenden Woche deponiert, ein Gastronomiestand hat seine Biertische dort entgegen aller Planungen aufgestellt ... die Liste der Ereignisse, die uns in lebendigen Städten vorgekommen sind, können wir fast endlos fortführen.
Ideal ist ein Assistent des Veranstalters, der vorab die Plätze kurz überprüft und klärt - jedoch wissen wir auch, dass im Rahmen solcher Veranstaltungen jede Hand gebraucht wird und diese Version kaum realisierbar ist.
Mit Kreativität und Improvisationstalent haben wir es bisher immer geschafft, eine Lösung, einen Platz zum Ausweichen zu finden, bei dem die Gegebenheiten trotz allem ein sicheres Spiel erlaubt haben.
Sollte trotz allem kein geeigneter, sicherer Auftrittsort an dieser Stelle gefunden werden und wir die Aufführung an dieser Stelle nicht durchführen können, stellt dies keinen Grund zur Kürzung unserer Gage dar.

Stadtfeste bedeuten meist Parkplatznot. Bitte reservieren Sie uns eine zentrale Möglichkeit, um einen PKW mit Anhänger parken und entladen zu können. Nicht immer sind Polizeibeamte so spontan und freundlich und eskortieren uns mit Blaulicht auf einer öffenlichen Strasse. ( Auch schon geschehen )

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TECHNIK

Von uns verwendetes Brennmaterial:

Für unsere Auftritte verwenden wir als Brennflüssigkeit russarmes Lampenöl.
Technische Angaben zum verwendeten Lampenöl (VbF:AIII)
- frei von Aromaten, toxologisch unbedenklich
- keine schädlichen Gase und Partikel
- Flammpunkt > 65°C
- Selbstzündungstemparatur > 220 °C
- Explosionsgrenze: 0,7 - 5 Vol% in Luft
- geeignete Löschmittel : Löschdecke, Schaum, Kohlendioxid, Pulver

Für special Effects / grosse Feuerbälle verwenden wir Lycopodium (Bärlappsporen)
Lycopodium ist in der Lagerung als Pulver vollkommen ungefährlich
und wird in der Form einer kontrollierten Staubexplosion nahezu rückstandslos verbrannt.

Brandschalen enthalten keine Flüssigkeiten sondern nur getränktes Trägermaterial.

Musik: Für Auftritte vor Publikum bis 1000 Personen bringen wir nach Absprache unsere eigene PA zum Einsatz und benötigen lediglich einen entsprechend abgesicherten Stromanschluss (220 Volt) in max 30 Meter Entfernung zum Auftrittsort. Bei grösseren Veranstaltungen benötigen wir eine entsprechend leistungsfähige Musik / Beschallungsanlage (die dann meist vorhanden ist und der jeweiligen Veranstaltungsgrösse angepasst ist.) sowie einen Anschluss für einen MP3 - Player ( Audio-Kabel 2,5 mm Stereo-Stecker auf 2 Cinch-Stecker haben wir dabei.) Nach gesonderter Absprache können wir unsere Auftrittsmusik auch auf USB - Stick mitbringen.

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ANREISE

Unsere Anfahrt planen wir grundsätzlich mit entsprechenden Reserven ein. Aussergewöhnliche Umstände wie Verkehrsunfälle, Festsitzen auf einer langzeitgesperrten Autobahn oder ein aussergewöhnlicher, nachgewiesener technischer Schaden entbinden uns von ggf. vereinbarten Konventionalstrafen bei nicht angetretenem Showtermin. (was zum Glück noch nie vorkam)

Wir sind immer wieder selbst überrascht, wieviel Equipment für unsere Feuershow benötigt wird. Deshalb sind wir sehr dankbar, wenn es möglich ist, für uns Parkplätze n.A. in der Nähe des Veranstaltungsorts zu reservieren.

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VORBEREITUNG

Wir treffen im Regelfall 2 - 3 Stunden vor unserem Aufritt am Veranstaltungsort ein. Je nach Show-Version planen wir so eine Vorbereitungszeit mit ein, in der wir gewissenhaft unsere Performance vorbereiten können. Dazu benötigen wir einen Platz von mind. ca 12 qm, der bestenfalls nicht von Publikum und Zuschauern eingesehen werden kann.

Erfahrungsgemäss gibt es im Ablauf einer Veranstaltung zeitliche Verschiebungen.
Dabei ist es problemlos möglich, unseren Auftrittstermin im vertretbaren Rahmen nach hinten zu verschieben. Das Vorziehen unseres Auftritts sollte jedoch im Hinblick auf eine sichere und positive, mentale Vorbereitung vermieden werden.

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GEMA Informationen

Hinweis: Die Anmeldung sowie Abrechnung von GEMA - Gebühren obliegt rechtlich dem Veranstalter.
Der nachfolgende Absatz ist so lediglich als Information gedacht. Wir können auf Wunsch gerne mit Rat zur Seite stehen, kümmern uns jedoch bei unseren Engagements nicht näher um das Thema "Gema".

Rechtlich gilt: Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird, muss eine Lizenz der GEMA beantragt und erworben werden. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist und der die Aufführung durch seine Tätigkeit veranlasst hat. In Fällen unerlaubter Handlung haftet neben dem Veranstalter auch derjenige, der die Möglichkeit hat, die Musikdarbietung durchzuführen oder zu unterbinden. Das ist in der Regel derjenige, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für den, der nach außen hin als Veranstalter auftritt, indem er z.B. die erforderliche Gemeindegenehmigung für eine Veranstaltung einholt. Prinzipiell ist immer der Veranstalter verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion. Wird Musik abgespielt oder aufgeführt, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen und bis zum Doppelten der normalen Vergütung kosten. Zusätzlich sind alle Veranstalter von Live-Musik gesetzlich dazu verpflichtet, die Musikprogramme vorzulegen, wobei zweckmäßigerweise die von der GEMA zur Verfügung gestellten Musikfolge-Formulare ausgefüllt der GEMA zurückgeschickt werden sollten.

Bitte beachten: Rechtlich gilt die GEMA-Vermutung, die besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht. Jeder, der behauptet, dass bei einer Veranstaltung kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen.

Dabei ist der Begriff der "öffentliche Veranstaltung" im Urheberrecht sehr weit gefasst. So fallen auch Hochzeiten, bei denen öffentlich zum Hochzeitstanz eingeladen wird, unter diesen Begriff. öffentlich im Sinne des Urheberrechts sind auch alle Feiern, bei denen jedermann Zutritt hat oder Gäste anwesend sind, mit denen keine engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Grundsätzlich hilft auch die Anzahl der Gäste bei der Unterscheidung. Je größer der Kreis der Gäste ist, desto eher kann von einer öffentlichen Veranstaltung im Sinne des Urheberrechts gesprochen werden, da die Wahrscheinlichkeit der engen persönlichen Beziehung zu jedem einzelnen Gast damit sinkt. Die Vergütungssätze für Veranstaltungen mit Live-Musik starten bei 20,70 EUR (100 qm). Weitere Informationen zu den GEMA-Tarifen bei Veranstaltungen gibt es unter: www.gema.de/veranstaltungen

Tarife der GEMA für Veranstaltungen finden Sie hier.
Falls Sie die GEMA nicht pauschal abrechnen, erhalten Sie von uns gerne eine Liste der Titel, die wir für unsere Show verwenden.

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STORNO / AUSFALL

Ohne Vertrag:
Gerne optionieren wir für Sie einen Auftrittstermin. Sollten wir während diesem Zeitraum eine Anfrage zu einem anderen Auftritt zum gleichen bekommen, so setzen wir Sie darüber in Kenntnis. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Option zur festen Buchung werden lassen wollen oder die Option freigeben möchten. (Sollten wir innerhalb 3 Werktagen keine Antwort erhalten lösen wir die Option auf).

Mit Vertrag (schriftlich, per E-Mail, mündlich):
Entfällt der Auftritt aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, so fallen folgende Stornogebühren an:
bis zum 30.Tag vor der Durchführung der Veranstaltung 10 %
ab dem 29. Tag bis zum 7. Tag vor der Durchführung der Veranstaltung 25 %
ab dem 6.Tag bis zum Tag vor der Durchführung der Veranstaltung 50 %
am Veranstaltungstag 100 % der vereinbarten Gage.

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WETTER

Open Air - Auftritte führen wir bei allen Temperaturen, Schnee und bis zu einem gewissen Grad auch bei Regen durch. Bei sehr starken Niederschlägen sind wir allerdings darauf angewiesen, auf Besserung zu warten (das Publikum wird es in diesem Falle auch danken.)
Bei starkem Wind oder Sturm können wir grundsätzlich unsere Show präsentieren, allerdings behalten wir uns zur Sicherheit vor, Showelemente auszulassen, von denen Gefahren durch Funkenflug oder andere Gründe ausgehen. Dies gilt auch wenn durch extreme Trockenheit Brandgefahr im Umfeld besteht.
Sind wir bereits vor Ort und kommt auf Grund der Wetterverhältnisse ein Auftritt nicht zustande (was wir alle nicht im Griff haben) erlauben wir uns 50% der Gage (abzgl Material und Auslagen für Versicherung) sowie die Fahrtkosten als Auslagenersatz zu berechnen.
Fällt nur ein einzelner Auftritt einer Auftrittsreihe wegen extrem widriger Wetterverhältnisse aus, ist die Gage trotzdem in vollem Umfang zu verrechnen.
Entscheidungen über das Aussetzen einer Show aus Witterungsgründen werden gemeinsam mit dem Veranstalter bzw einem berechtigten Vertreter getroffen.

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GAGE

Unter Berücksichtigung der Art der Veranstaltung, Anzahl der gebuchten Künstler, Saisonzeiten, Buchungsaufkommen und Fahrtkosten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die gewählte Show-Variante (Steampunk, Roots, Pure Magic) unterscheiden sich preislich nicht.
Mehrere Auftritte pro Tag / Abend (max. 4 pro Tag / 3 pro Abend) können gerne gebucht werden. Weitere Auftritte über die erste Show hinaus bieten wir Ihnen gerne für weitere 10% der angebotenen Gage.

Unsere Gage ist zahlbar
- am Auftrittstag in bar (bei Künstlergage traditionell üblich),

- per Überweisung / paypal
WICHTIG: Bitte stellen Sie sicher, dass der Rechnungsbetrag spätestens einen Tag vor dem Event auf unserem Konto eingegangen ist.
Wenn wir bis dahin keinen Zahlungseingang verzeichnen können, so wird auch von uns keine Leistung erbracht.
Für den Ausfall des Auftritts in diesem Fall entschädigt der Veranstalter Pila Accendi in Höhe von 90% der vereinbarten Gage.
Wir bedauern, diesen Schritt gehen zu müssen, aber wochen- und gar monatelange Ignorierungen und Überziehungen unseres früheren Zahlungsziels von 7 Tagen nach Rechnungserhalt in der letzten Vergangenheit haben uns leider zu diesem Schritt veranlasst.

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SCHLUSSANMERKUNG

Die AGBs sind Bestandteil unseres Engagement - Vertrags. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Vertragspartner sind bestrebt, auch bei widrigen Umständen nach besten Möglichkeiten zum Gelingen eines erfolgreichen Auftrittes beizutragen und im Sinne dieses Vertrages zu handeln.

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